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Die Jugendabteilung des SV Mauer Jugendleiter: Michael Schwalme Tel:015204063454 e-mail: schwalmemi@arcor.de Zur Zeit besteht unsere Jugendabteilung aus 10 Schützen die sich jeden Monat in unseren zwei Wettkampfarten (Luftgewehr und Bogenschießen) messen. Dazu treffen wir uns jeweils am ersten Sonntag jeden Monat zum Bogenschießen und an jedem zweiten Sonntag im Monat zum Luftgewehrschießen. Unsere Trainingszeiten sind: Dienstags: 18:30 bis 19:30 Freitags: 19:00 bis 22:00 Sonntags: 10:00 bis 12:00 Solltet ihr Interesse am Sportschiessen haben könnt ihr gerne zu den angegebenen Öffnungszeiten, kostenlos und unverbindlich, vorbeikommen. Zur INFO: 12 und 13 Jahre Schießen mit Luft- und Federdruckwaffen wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: - schriftliche Erklärung des Einverständnisses des/der Sorgeberechtigten oder Anwesenheit des/der Erziehungsberechtigten und - Gewährleistung einer besonderen Obhut. Die besondere Obhut verlangt die Beaufsichtigung durch verantwortliche und z ur Kinder- und Jugendarbeit geeignete Aufsichtspersonen. Wichtig: die Einverständniserklärung ist vor dem Schießen vom Trainer/Betreuer entgegenzunehmen und muss während des Schießens aufbewahrt werden. 14 und 15 Jahre Schießen mit "sonstigen Schusswaffen" (Kleinkaliber Gewehr / Pistole) ist erlaubt, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: - schriftliche Erklärung des Einverständnisses des/der Sorgeberechtigten oder Anwesenheit des/der Erziehungsberechtigten und - Gewährleistung einer besonderen Obhut. Die besondere Obhut verlangt die Beaufsichtigung durch verantwortliche und zur Kinder- und Jugendarbeit geeignete Aufsichtspersonen. 16 und 17 Jahre Schießen mit "sonstigen Schusswaffen" (Kleinkaliber Gewehr / Pistole) ist erlaubt, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: -Gewährleistung einer besonderen Obhut. Die besondere Obhut verlangt die beaufsichtigung durch verantwortliche und zur Kinder- und Jugendarbeit geeignete Aufsichtspersonen. Nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze, also bei Jugendlichen ab 14 Jahren (Luftdruckwaffen) und Jugendlichen ab 16 Jahren (sonstige Schusswaffen) ist die Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten nach dem Waffengesetz nicht mehr erforderlich, es wird aber empfohlen, diese sich dennoch schriftlich geben zu lassen, da der Jugendleiter oder -trainer die Aufsichtspflicht über die Minderjährigen innehat, solange die Sorgeberechtigten nicht anwesend sind. |
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